Zahnspange für Kinder und Jugendliche
Da Kinder und Jugendliche anders als Erwachsene meist nicht aus eigenem Antrieb in unsere Praxis kommen, sondern auf Betreiben des Zahnarztes oder der Eltern, muss bei dieser Patientengruppe auf die andere Motivationslage geachtet und das Behandlungskonzept darauf abgestimmt werden.
So wird man Jugendlichen mit einer herausnehmbaren Zahnspange meistens nicht gerecht, weil diese Geräte alle stark beim Sprechen hindern und daher in der Regel nicht genug getragen werden. Mit einer herausnehmbaren Zahnspange sind daher überlange Behandlungen und schlechte Ergebnisse die Regel, und über ein Drittel dieser Behandlungen werden erfolglos abgebrochen. Dazu werden auch die Eltern belastet, die ihre Kinder ständig kontrollieren und ermahnen müssen, ihre Zahnspange zu tragen. Dabei sind die meisten herausnehmbaren Zashnspangen heute komplett überflüssig, da die Kinder ohnehin zum Ende der Behandlung eine feste Zahnspange bekommen. Diese kann aber auch gleich die ganze Behandlung erledigen ohne lange herausnehmbare Vorbehandlung. Die Erklärung für den in Deutschland üblichen Unsinn liegt einerseits in der schlechten Ausbildung der Kieferorthopäden, andererseits in der Gebührenordnung, die lange Behandlungen mit herausnehmbaren Zahnspangen besser honoriert.
Konsequent ist dagegen das Arbeiten mit einer festsitzenden Zahnspange, die außer guter Zahnpflege kaum Anforderungen an den Patienten stellen und zu sehr kurzen Behandlungszeiten führen. Dauert eine kieferorthopädische Behandlung in Deutschland im Durchschnitt 3-4 Jahre, begnügen wir uns mit 18-20 Monaten, also etwa der Hälfte dieser Zeit. Die Schlüssel dafür sind ein später Behandlungsbeginn im bleibenden Gebiss, das Weglassen überflüssiger Behandlungsschritte und ein konsequenter Einsatz einer modernen, festsitzenden Zahnspange. Auch wenn diese Arbeitsweise für alle Beteiligten am Besten ist, ist sie in Deutschland leider die große Ausnahme. International gesehen sind wir aber genau in der Mitte des Stroms und wissenschaftlich sehr gut fundiert.
Am liebsten verwenden wir sogenannte Non-Compliance-Zahnspangen. Alle Non-Compliance-Zahnspangen haben gemeinsam, dass sie fest eingesetzt werden und ohne Mitarbeit des Patienten ihre zuverlässige Wirkung entfalten.
Sie behindern in der Regel weder beim Sprechen noch beim Essen. Eine solche Zahnspange ist deshalb sehr viel kindgerechter als die herausnehmbaren, die eine ständige Disziplinierung der kleinen Patienten erfordern. Das erstaunlichste Beispiel von Effizienz ist vielleicht der unscheinbare und kostengünstige untere Lingualbügel, der fast unsichtbar und kaum spürbar ist: durch seinen rechtzeitigen Einsatz ließen sich in Deutschland Millionen Kinderspangenjahre sparen. Zwei Drittel aller unteren Schneidezahnengstände bei Kindern könnten damit ohne Mitarbeit behandelt werden. Dass dies nicht geschieht, hat – wie oben erklärt – vor allem wirtschaftliche Gründe.
Die Non-Compliance-Behandlung bedeutet eine Entlastung der kleinen Patienten, der Krankenkassen und nicht zuletzt auch der Eltern, die nicht ständig die Einhaltung der Tragezeiten bei ihren Kindern kontrollieren müssen. Die große Beliebtheit der herausnehmbaren Zahnspange in Deutschland ist dagegen nur unserem Abrechnungssystem geschuldet, das lange, wenig intensive Behandlungen besonders gut honoriert.
Typische Non-Compliance (Nicht-Mitarbeits-) Zahnspangen sind beispielsweise:
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