Digitales Volumentomogramm

Große Skepsis ist angebracht bei der Anwendung der in jüngster Zeit in Mode kommenden dreidimensionalen Schädelröntgenaufnahmen, den so genannten digitalen Volumentomogrammen (DVT). Die mit DVTs gewonnen Daten tragen jedoch wenig zur Planung von Routinebehandlungen bei, so dass die Patienten von dieser aufwändigen Technik kaum Nutzen haben. Dazu belastet ein einziges DVT die Patienten mit der mehrfachen Strahlendosis eines normalen Panoramaröntgenbildes. Aus rechtlichen Gründen ist die Anfertigung eines DVTs ohne rechtfertigenden Grund daher als strafbare Körperverletzung zu werten. Leider schwappt die gewohnheit, routinemäßig DVTs anzufertigen, in den letzten Jahren aus den USA auch nach Deutschland. Auch hier gilt, dass das Sammeln diagnostischer Daten nur sinnvoll ist, wenn sich daraus Konsequenzen für die Therapie ergeben, und moderne Technik keineswegs per se immer als gut zu bewerten ist, wenn es auch einfacher geht.