Kieferorthopädie Kosten in der gesetzlichen Krankenversicherung
Bis zum 18. Geburtstag ist kieferorthopädische Behandlung ab einer gewissen Ausprägung der Befunde durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abgedeckt. Die Ausprägung der Befunde wird nach den kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) vorgenommen: z.B. zahlt die gesetzliche Krankenversicherung, wenn zwei Frontzähne mehr als 3mm zueinander schief stehen, oder wenn der Überbiss größer als 6mm ist. Die Behandlung kleinerer Fehlstellungen ist privat zu tragen. Die Einschätzung übernimmt der Kieferorthopäde. Die GKV zahlt jedoch nur einfache Standardleistungen, die mit den Worten “zweckmäßig, wirtschaftlich, ausreichend” beschrieben werden. Die Kieferorthopädie hat jedoch in den letzten Jahrzehnten eine rasante Entwicklung durchgemacht und bietet viele moderne Behandlungsmöglichkeiten, die durch die GKV nicht mehr abgedeckt sind. Genau genommen ist eine moderne, effiziente kieferorthopädische Behandlung zum Kassenpreis von durchschnittlich ca. 2500 Euro heute nicht mehr möglich, wenn man bedenkt, dass vor 1990 noch real die doppelte Summe gezahlt wurde. Deshalb berechnen fast alle Kieferorthopäden bei gesetzlich Versicherten private Zusatzkosten, die von wenigen Hundert bis zu über 3000 Euro reichen können. Leider ist es für die Patienten fast unmöglich, das Verhältnis zwischen den geforderten Preisen und der gebotenen Leistung zu durchschauen. Hier ist ein intransparenter Markt für Zusatzleistungen entstanden.
Kieferorthopädie Kosten in der privaten Krankenversicherung
Früher herrschten in der privaten Krankenversicherung (PKV) paradiesische Verhältnisse. Die PKV bot ihren meist jungen, gesunden und gut verdienenden Versicherten für wenig Geld einen hervorragenden Vollkaskoschutz, bei dem kaum auf Wirtschaftlichkeit geachtet wurde. Diese Zeiten sind aber vorbei: heute prüft die PKV zunehmend, ob eine Behandlung überhaupt erstattet wird und vor allem auch in welcher Höhe. Dabei gibt es zwischen den 48 PKVen in Deutschland große Unterschiede im Erstattungsverhalten, die von weiter bestehender Großzügigkeit bis zur Ablehnung von allem Möglichen unter bewußter Verletzung der Rechtslage reichen können. Im Einzelnen muß man das also ausprobieren, indem man sich einen Behandlungsplan vom Kieferorthopäden erstellen läßt und den einreicht. Bei Erwachsenen wird die PKV grundsätzlich immer die diagnostischen Unterlagen zur Begutachtung verlangen, bei Kindern greift dies aber auch zunehmend um sich. Die von der PKV beauftragten Gutachter sind natürlich nicht neutral, sondern stehen in einem Dienst- oder Auftragsverhältnis zur PKV; und so sehen die Gutachten dann auch oft aus. Öfter als zur Bestreitung der Behandlungsnotwendigkeit kommt es in der PKV zu Scharmützeln über die Höhe der Berechnung, insbesondere die Steigerungsfaktoren und ihre Begründungen. Diese Auseinandersetzungen sind für Ärzte und Patienten leider zunehmend belastend.
In der PKV kann nach der geltenden Gebührenordnung ein Vielfaches wie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgerechnet werden (allerdings wird dieser Unterschied in den letzten Jahren zunehmend durch private Zuzahlungen in der GKV zum Teil angeglichen). Durch die abnehmende Erstattungsbereitschaft der PKV müssen sich privat Versicherte zunehmend daran gewöhnen, dass ein gewisser Teil der Kosten von ihnen privat zu tragen ist. Die Behandlungskosten können von 1000 Euro für die Begradigung zweier Frontzähne bis weit über 10000 Euro für komplexe Behandlungen erwachsener Patienten reichen.
Selbstzahler
Tritt weder eine gesetzliche noch eine private Krankenversicherung für die kieferorthopädische Behandlung ein, wie es zunehmend der Fall sein wird, so ist der Patient Selbstzahler und kann den Preis der Behandlung ohne Rücksicht auf irgendwelche Kostenträger und deren Bürokratie frei vereinbaren. Da es bei Selbstzahlern für den Arzt keinen Ärger mit Kostenträgern und eine vereinfachte Abrechnung gibt, sind Selbstzahler in den Praxen gerne gesehen und können gelegentlich mit einem günstigeren Preis rechnen, als er in der PKV üblich wäre.
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