Die Entfernung von Weisheitszähnen aus kieferorthopädischen Gründen ist unnötig

Die menschlichen Zähne wandern lebenslang langsam durch den Kiefer nach vorne, wodurch sich bei den meisten Menschen im Lauf des Lebens zunehmende Engstände der Frontzähne entwickeln. Diese Vorwanderung ist eine natürliche Entwicklung, die keine erkennbaren oder vermeidbaren Ursachen hat. Am deutlichsten macht sich die Vorwanderung der Seitenzähne im 2. und 3. Lebensjahrzehnt bemerkbar, um dann langsam an Geschwindigkeit zu verlieren. In höherem Alter kann sich der Prozess wieder beschleunigen, wenn parodontale Erkrankungen hinzukommen.

Zahnengstand

Als Folge der Vorwanderung entstehen Engstände der Frontzähne. Als Kieferorthopäden wissen wir, dass derartige Engstände gesundheitlich in der Regel bedeutungslos sind. Viele Menschen stören sich aber an den beim Sprechen und Lachen sichtbaren, schiefen Frontzähnen und suchen deshalb kieferorthopädischen Rat.

Es ist ein alter Brauch in der Zahnmedizin, für diese Entwicklung die Weisheitszähne verantwortlich zu machen. Unter Zahnärzten wie auch unter Kieferorthopäden ist immer noch die Vorstellung weit verbreitet, dass die Weisheitszähne die gesamten Zahnreihen nach vorne drücken und so Engstände verursachen würden. Aus diesem Grund werden in Deutschland jährlich unzählige Weisheitszähne entfernt.

Weisheitszahn-OP – kein Schutz vor Engstand

So sehr diese Vorstellung auch als plausibel erscheint: Als Kieferorthopäden wissen wir heute, dass die Weisheitszähne nicht für die natürliche Vorwanderung der Zähne verantwortlich sind. Das Entfernen der Weisheitszähne ist daher auch kein Schutz vor der Entwicklung von Engständen. Weil das ganz eindeutig nachgewiesen ist, dürfte heute kein einziger Weisheitszahn mehr aus kieferorthopädischen Gründen entfernt werden. Immerhin handelt es sich um eine Operation, die mit nicht zu vernachlässigenden Risiken verbunden ist, auf jeden Fall aber mit Schmerzen und anderen Beeinträchtigungen.

Keine Weisheitszahnextraktion aus KFO-Gründen

Aus diesen Gründen zahlt z.B. die gesetzliche Krankenversicherung in Großbritannien (NHS) nicht mehr für die Entfernung von Weisheitszähnen aus kieferorthopädischen Gründen. In Deutschland werden dagegen weiterhin zahllose Weisheitszähne aus kieferorthopädischer Indikation sinnlos entfernt. In unserer Praxis in Mannheim weisen wir dagegen grundsätzlich keine Weisheitszahnextraktionen aus kieferorthopädischer Indikation an.

Wann sollten die Weisheitszähne raus?

Unbeschadet davon gibt es natürlich auch vernünftige Gründe für die Entfernung der Weisheitszähne. Begründete Indikationen zur Entfernung von Weisheitszähnen sind hartnäckige Durchbruchsstörungen, lokaler Platzmangel oder Hygieneprobleme. Ebenso begründet ist die Entfernung retinierter und verlagerter Weisheitszähne, insbesondere mit begleitender Zystenbildung oder bei Karies. In all diesen Fällen kann man sich bedenkenlos von den Weisheitszähnen trennen. So lange keiner dieser Gründe besteht, dürfen die Weisheitszähne im Mund bleiben, ohne dass man sich darüber Sorgen machen müsste.

Unser Tipp: Wird eine Weisheitszahnextraktion angeraten, empfiehlt es sich, genau nach dem konkreten Nutzen der Zahnentfernung zu fragen, ebenso nach möglichen Schäden, wenn die Weisheitszähne im Mund verbleiben. Im Zweifelsfall lohnt es sich immer, eine zweite Meinung einzuholen!

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