Notwendigkeit kieferorthopädischer Behandlungen

Abweichungen der Zahn- und Kieferstellung vom Ideal sind grundsätzlich keine Erkrankungen und meistens auch nicht mit bedeutenden gesundheitlichen Risiken verbunden. Deshalb kann bei den meisten kieferorthopädischen Behandlungen nicht von einer medizinischen Notwendigkeit gesprochen werden, wie sie z.B. bei der Behandlung eines Knochenbruchs gegeben ist. Für die Patienten steht der Wunsch, besser auszusehen, bei der Entscheidung für eine kieferorthopädische Behandlungen ohnehin an erster Stelle. Es ist also nicht falsch zu sagen, dass die ästhetische Verbesserung der Hauptnutzen der meisten kieferorthopädischen Behandlungen ist. Darüber hinaus gibt es auch einen gewissen gesundheitlichen Nutzen mancher kieferorthopädischer Behandlungen. Dieser Nutzen ist jedoch in der Vergangenheit weit überschätzt – man möchte fast sagen: dramatisiert – worden. Heutiger Stand der Wissenschaft ist, dass der gesundheitliche Nutzen der meisten kieferorthopädischen Behandlungen gering ist.

Aus diesen Gründen sind kieferorthopädische Behandlungen fast immer Wahlbehandlungen, für die es keine zwingende Notwendigkeit gibt wie für die Behandlung von organischen Erkrankungen, schweren Infektionen oder Verletzungen! Jeder Patient muss deshalb seine eigene Kosten-Nutzen-Rechnung aufmachen: was wird durch die kieferorthopädische Behandlung ästhetisch und gesundheitlich gewonnen? Entstehen Risiken, wenn die Behandlung unterlassen wird? Und andererseits: welche Belastungen, Risiken und Kosten entstehen durch die Behandlung?

Eine faire Beratung durch den Kieferorthopäden hilft unseren Patienten, diese Fragen für sich zu beantworten. Unfair ist dagegen, die Patienten mit der Androhung zukünftiger Gesundheitsschäden wie Zahnausfall, Parodontitis, Kiefergelenkserkrankungen, Schmerzen etc. zur Aufnahme einer kieferorthopädischen Behandlung zu drängen. An unterlassener kieferorthopädischer Behandlung ist noch niemand gestorben, und auch andere ernste gesundheitliche Folgen bei unbehandelten kieferorthopädischen Befunden sind kaum bekannt. Diese Faktenlage teilen wir unseren Patienten bei Beratungen in unserer kieferorthopädischen Praxis in Mannheim auch genau so mit – ehrliche Aufklärung ist schließlich die beste Entscheidungsgrundlage!

Eine medizinische Notwendigkeit für Behandlungen ausgeprägter kieferorthopädischer Befunde besteht dagegen im rechtlichen Sinn. Diese juristisch definierte medizinische Notwendigkeit ist eine ganz andere Kategorie als der objektiv-medizinische Notwendigkeitsbegriff. Die medizinische Notwendigkeit im juristischen Sinn ist Voraussetzung für die Erstattung kieferorthopädischer Behandlungen durch Kostenträger wie Krankenversicherungen und Beihilfen und wird vom Kieferorthopäden bescheinigt. Es verwundert nicht, dass über diesen durch gesetzliche Verordnungen, Versicherungsbedingungen und Gerichtsurteile bestimmten Begriff regelmäßig gestritten wird. Letzten Endes ist die rechtliche medizinische Notwendigkeit keine medizinische, sondern eine juristische und wirtschaftliche Kategorie. In vielen wohlhabenden Ländern wird die kieferorthopädische Behandlung ausgeprägter Abweichungen der Zahn- und Kieferstellung schlicht für sozialen Standard gehalten, weil man es sich leisten kann.

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