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Kieferorthopädie: Kosten in der privaten Krankenversicherung

Bis etwa 1990 herrschten in der privaten Krankenversicherung (PKV) paradiesische Verhältnisse. Die PKV bot ihren meist jungen, gesunden und gut verdienenden Versicherten für wenig Geld einen großzügigen Vollkaskoschutz, bei dem wenig auf Wirtschaftlichkeit geachtet wurde. Diese schönen Zeiten sind leider vorbei, denn heute prüft die PKV zunehmend, ob eine Behandlung überhaupt erstattet wird und vor allem auch in welcher Höhe. Dabei gibt es bei etwa 50 deutschen PKVen mit zahllosen verschiedenen Tarifen große Unterschiede im Erstattungsverhalten, die von weiter bestehender Großzügigkeit bis zur Ablehnung von allem Möglichen unter bewusster Verletzung der Rechtslage reichen können.

Im Einzelnen muss man das also ausprobieren, indem man sich einen Behandlungsplan vom Kieferorthopäden erstellen lässt und diesen einreicht. Bei Erwachsenen verlangt die PKV grundsätzlich immer die diagnostischen Unterlagen zur Begutachtung, bei Kindern greift dies aber auch zunehmend um sich. Die von der PKV beauftragten Gutachter sind natürlich nicht neutral, sondern stehen in einem Dienst- oder Auftragsverhältnis zur PKV. Entsprechend dieser Interessenlage sehen die Gutachten dann auch oft aus. Öfter als zur Bestreitung der Behandlungsnotwendigkeit kommt es in der PKV zu kleinlichen Gefechten über die Höhe der Abrechnung, insbesondere über die Steigerungsfaktoren und ihre Begründungen. Zu den üblichen Tricksereien der deutschen PKVen gehört das Bestreiten der medizinischen Notwendigkeit einzelner Leistungen, obwohl der Gesetzgeber dafür sehr enge Grenzen gesetzt hat. Ebenso beliebt ist die Behauptung, geplante Leistungen seien gar nicht abrechenbar. Diese Auseinandersetzungen sind für Ärzte und Patienten leider zunehmend belastend.

In der PKV kann nach der geltenden Gebührenordnung ein Vielfaches wie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgerechnet werden. Dieser Unterschied wird in den letzten Jahren allerdings zunehmend durch private Zuzahlungen in der GKV angeglichen. Durch die abnehmende Erstattungsbereitschaft der PKV müssen sich privat Versicherte daran gewöhnen, dass ein gewisser Teil der Kosten kieferorthopädischer Behandlungen von ihnen selbst zu tragen ist. Die Behandlungskosten können von 1000€ für die Begradigung zweier Frontzähne bis weit über 10000€ für komplexe Behandlungen erwachsener Patienten reichen. Eigenanteile zwischen 10% und 50% sind heute nicht mehr ungewöhnlich.

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