Kieferorthopädie: Kosten in der gesetzlichen Krankenversicherung
Bis zum 18. Geburtstag ist kieferorthopädische Behandlung ab einem gewissen Ausmaß der Befunde durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abgedeckt. Das Ausmaß der Befunde wird nach den kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) bewertet: so zahlt die gesetzliche Krankenversicherung beispielsweise, wenn zwei Frontzähne mehr als 3mm voneinander abweichen, wenn der Überbiss der Schneidezähne größer als 6mm ist oder Zähne im Kreuzbiss stehen. Die Behandlung von allen kleineren Abweichungen ist dagegen privat zu tragen. Die Einstufung nach den KIG übernimmt der Kieferorthopäde.
Die GKV zahlt allerdings nur einen einfachen Behandlungsstandard, der mit den Worten „zweckmäßig, wirtschaftlich, ausreichend, das Maß des Notwendigen nicht übersteigend“ beschrieben wird. Die Kieferorthopädie hat jedoch in den letzten Jahrzehnten eine beeindruckende Entwicklung durchgemacht und bietet viele moderne Zahnspangen, die von der GKV nicht gezahlt werden. Genau genommen ist eine moderne, effiziente kieferorthopädische Behandlung zum Kassenpreis von durchschnittlich ca. 3000€ heute nicht mehr möglich, wenn man bedenkt, dass vor 1990 noch real die doppelte Summe gezahlt wurde. Deshalb berechnen fast alle Kieferorthopäden bei gesetzlich Versicherten private Mehrkosten, die von wenigen Hundert bis zu über 3000€ reichen können. Leider ist es für die Patienten kaum möglich, das Verhältnis zwischen den aufgerufenen Summen und den angebotenen Leistungen zu durchschauen. Hier ist ein für Laien schwer durchschaubarer Markt für Zusatzleistungen entstanden.
In unserer kieferorthopädischen Praxis in Mannheim möchten wir eine Top-Behandlung anbieten. Das bedeutet hochklassige Ergebnisse bei kürzestmöglicher Behandlungsdauer. Dafür berechnen wir unsere privaten Zusatzkosten für gesetzlich Versicherte. Auf Wunsch bieten wir selbstverständlich auch kassenübliche Behandlungen ohne Zusatzkosten an.