Kieferorthopädie unter der Corona-Pandemie

Bei zahnärztlichen Behandlungen kommen sich die Atemwege von Patienten und medizinischem Personal unvermeidlich sehr nahe. Aus diesem Grund wurde zunächst befürchtet, dass zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlungen ein gefährlicher Übertragungsweg für das Corona-Virus wären.

Diese Vermutung hat sich glücklicherweise nicht bewahrheitet. Das zeigt ein Blick in die chinesische Stadt Wuhan und die Provinz Hubei, in der das Corona-Virus im Dezember letzten Jahres ausgebrochen ist. In der Provinz Hubei wurden seit dem 27. Januar 2020 zahnärztliche Interventionen eingeschränkt. Dies wurde einfach deshalb durchgeführt, um zwischenmenschliche Kontakte zu minimieren. Zudem wurden strikte Ausgangssperren verhängt und die Menschen zu Hause mit Nahrung beliefert. Diese Maßnahmen sind sehr streng durchgesetzt worden. Bis zum 20. Januar 2020 wurde zahnärztlich mit normaler Ausrüstung gearbeitet; erst ab dem 20. Januar mit besonderem Schutz wie FFP2-Masken, Schutzschilden usw. In der Universitätszahnklinik von Wuhan infizierten sich von insgesamt 1.926 dort arbeitenden (1.098 Angestellte und 828 Studenten) insgesamt nur neun Personen = 0,47 Prozent. Es wird davon ausgegangen, dass die in der Zahnmedizin schon immer üblichen Hygienestandards die Weiterinfektionen weitgehend unterbanden.

Quelle: https://journals.sagepub.com/doi/full/10.1177/0022034520914246

Zu Beginn der Corona-Pandemie haben wir zunächst nur noch mit dem dicht schließenden, aber hochgradig lästigen FFP2-Mundschutz gearbeitet. Dies haben wir in der ersten Hochphase im März/April 2020 so gehalten, sind dann aber im Sommer bei entspannter Lage wieder zum einfachen Mund-Nasen-Schutz zurückgekehrt. Seit der Verschlechterung der Corona-Zahlen im Herbst 2020 tragen wir als Kieferorthopäden in unserer Praxis in Mannheim erneut – auch im Gespräch – eine FFP2-Schutzmaske und verzichten auf jede körperliche Begrüßung. Bei Behandlungen, bei denen auch nur geringe Mengen von Aerosol (Spraynebel, Staub) entstehen können, haben wir zeitweise zusätzlich mit Einmalschutzkleidung und einen Gesichtsschutzschild gearbeitet. In der Kieferorthopädie ist dies nicht so häufig der Fall, aber wir wollen zum Schutz unserer Patienten und unserer selbst die größte Vorsicht walten lassen. Unsere Patienten haben wir bei Betreten und Verlassen der Praxis um eine Händedesinfektion gebeten und vor Beginn von längeren Behandlungen um eine gründliche Mundspülung mit einer Lösung, die die Viruslast im Mund reduziert.

Diese Maßnahmen scheinen sehr gut zu wirken, denn von allen Heilberufen in Deutschland waren in der Zahnmedizin Beschäftigte bis Herbst 2021 nur in minimalem Umfang von Corona-Erkrankungen betroffen –viel weniger als z.B. Beschäftigte in Krankenhäusern. Die Befürchtung, dass zahnärztliche Praxen zu Corona-Verteilern werden, hat sich also glücklicherweise auch bei uns nicht bewahrheitet.

Bitte an unsere Patienten

Seit April 2023 enden die meisten Corona-bedingten Maßnahmen. Das einzige, was wir unsere Patienten bitten: Wenn Sie ein schwere Erkältung, eine ausgeprägte Atemwegsinfektion haben, kommen Sie bitte nicht in die Praxis, sondern verschieben Ihren Termin. Das zumindest können wir uns aus der endlich auslaufenden Corona-Zeit merken – man muss nicht jeden Keim unter das Volk bringen!

Bei niedrigen Infektionszahlen ausreichend: übliche Mund-Nasen-Schutzmaske
Bei niedrigen Infektionszahlen ausreichend: übliche Mund-Nasen-Schutzmaske

Weiterhin haben wir versucht, Abstand zu den Patienten zu wahren, soweit es möglich ist. Somit reduzieren wir das Infektionsrisiko, das von uns ausgeht. Desinfiziert wurde über das gewohnte Maß hinaus alles bis zu den Türklinken mehrfach täglich. Dazu haben wir weniger Patienten und Begleipersonen gleichzeitig in die Praxis gelassen. Zähneputzen ging dafür leider nur noch zu Hause, weil wir unseren Zahnputzraum aus Hygienegründen gesperrt haben. Das Risiko einer Corona-Infektion in der kieferorthopädischen Praxis sollte durch diese Maßnahmen nicht höher sein als bei Kontakten, die beispielsweise im Supermarkt stattfinden.

In Corona-Hochzeiten Standard: FFP2-Mundschutz und bei Bedarf Schutzschild – das war kein Spaß!
In Corona-Hochzeiten Standard: FFP2-Mundschutz und bei Bedarf Schutzschild – das war kein Spaß!

Kieferorthopädie war durchgängig möglich

Die deutsche Gesellschaft für Zahn- Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK), die übergeordnete wissenschaftliche Gesellschaft der deutschen Zahnmedizin, hat in einer aktuellen Stellungnahme ausdrücklich festgestellt, dass unter den Bedingungen der Corona-Pandemie kieferorthopädische Behandlung weiterhin möglich ist. Vermieden werden sollen zu Corona-Hochzeiten Eingriffe mit starker Aerosolbildung, z.B. mit zahnärztlichen Turbinen und Pulverstrahlgeräten zur Zahnreinigung, ebenso rein kosmetische Behandlungen.

Quelle:  https://archive.newsletter2go.com/?n2g=blgustlz-ou6y7pkm-tkq

Auch die über Ostern 2020 verschärfte Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg wurde durch Auslegungshinweise ergänzt, die eine zahnärztliche Versorgung weitgehend zuließen. In den Auslegungshinweisen zu §6a der Corona-Verordnung erklärte das Gesundheitsministerium des Landes Baden-Württemberg unter Behandlung akuter Erkrankungen: „Medizinisch notwendige zahnärztliche Behandlungen, insbesondere solche zur Vermeidung einer Verschlechterung des Gesundheitszustands im Falle chronischer Zahnerkrankungen, können durchgeführt werden. Liegt eine zahnmedizinische Behandlungsbedürftigkeit vor, können unter Einhaltung der geltenden Hygienevorgaben grundsätzlich alle Maßnahmen zu Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten ausgeübt werden.“ Wie auch von der DGZMK wurde von der Anwendung von Ultraschallgeräten, Turbinen und Pulverstrahlgeräten jedoch ausdrücklich abgeraten.

Quelle: https://news-portal.kzvbw.de/2020/corona-verordnung-gemeinsam-abgestimmte-presseerklaerung-zwischen-sozialministerium-kzv-bw-und-lzk-bw/?utm_source=Newsletter&utm_medium=gesundheitstelegramm&utm_campaign=2020-12&ref=gesundheitstelegramm-2020-12

Zum 04. Mai 2020 hat die Landesregierung Baden-Württemberg den auf Zahnmedizin bezogenen §6a der Corona-Verordnung sogar aufgehoben. In der Zahnmedizin, und damit auch in der Kieferorthopädie herrschen damit wieder weitgehend normale Verhältnisse. Besondere Regeln sind jedoch bei mit Covid19 infizierten Patienten zu beachten, die nur in spezialisierten Orten wie Kliniken zahnärztlich behandelt werden sollten.

Unsere Kieferorthopäden und alle weiteren Mitarbeiterinnen in unserer kieferorthopädischen Praxis in Mannheim beachten alle diese Vorschriften sorgfältig. Selbstverständlich halten wir uns darüber hinaus an die aktuellen Hygieneregeln des Robert-Koch-Instituts. Damit stellen wir auch unter Corona-Bedingungen Ihre kieferorthopädische Behandlung sicher!

Seit April 2023 wird die Corona Pandemie als beendet betrachtet und wir kehren wieder zu einem normalen Leben zurück – was für ein Glück!

 

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