Keine Empfehlung für Billig-Aligner-Anbieter: Plusdental und Dr Smile scheitern vor Gericht

Die gewerblichen Anbieter von Billig-Aligner-Behandlungen Plusdental und Dr Smile sind mit Unterlassungsklagen vor Gericht gescheitert. In beiden Fällen sollten Warnungen vor ihrem Geschäftsmodell untersagt werden.

Im Fall Plusdental hatte die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein mögliche zahnärztliche Kooperationspartner vor verschiedenen berufsrechtlichen Verstößen gewarnt, darunter dem Verbot der Zuweisung gegen Entgelt, das nach §299 StGB verfolgt werden kann. Ebenso könne gegen das Gebot der gewissenhaften Berufsausübung verstoßen werden.

Das Landgericht Kiel hat die Klage von PlusDental jedoch abgewiesen und befunden, dass die Zahnärztekammer sich mit ihrer rechtlichen Aufklärung bestimmungsgemäß geäußert habe. Die Äußerungen der Landeszahnärztekammer dienten dem rechtlichen Schutz ihrer Mitglieder und hätten das Gebot der Sachlichkeit nicht überschritten (LG Kiel Beschl. v. 27.11.2019; Az. 5 O 325/19).

Im zweiten Fall ging es um die Aussage des BDK-Vorsitzenden Dr. Köning, die Behandlung bei Dr Smile stelle eine eindeutige Unterschreitung des zahnmedizinischen Standards in Diagnostik und Therapie dar. Zum wiederholten Mal ist Dr Smile mit einer Unterlassungsklage unter anderem wegen dieser Aussage vor Gericht gescheitert. Das Landgericht Düsseldorf entschied, dass die Aussage zulässig sei. Ausdrücklich befand das Gericht, dass der Vorwurf der Unterschreitung medizinischer Standards weder herabwürdigend noch unzulässig sei, sondern dass Geschäftsmodell von Dr Smile wahrheitsgemäß beschriebe (LG Düsseldorf Urteil vom 04.12.2019; Az. 34 O 33/19).

Quelle: Pressemitteilung des Berufsverbandes der deutschen Kieferorthopäden (BDK) vom 09.01.2020

Aktuelles

#neu #neu #neu

Jede Woche ein neues Video

auf YouTube, TikTok und Co.